TBCo Richtlinie für verantwortungsvolles Lobbying und politisches Engagement
Zweck und öffentliche Erklärung
Bei TBCo glauben wir an eine transparente, ethische und verantwortungsbewusste Geschäftsführung.
TBCo beteiligt sich nicht an traditionellem politischen Lobbyismus, politischen Kampagnen oder parteiischer Politikvertretung. Sollte TBCo sich in Zukunft für die Vertretung öffentlicher Interessen entscheiden, so werden wir dies nur tun, wenn es zu einem positiven sozialen oder ökologischen Einfluss beiträgt.
Jede zukünftige Interessenvertretung wird sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) und den Kernbereichszielen der B Lab Standards orientieren und mit diesen in Einklang stehen. TBCo wird sich niemals für politische Maßnahmen einsetzen, die im Widerspruch zu unserem Unternehmenszweck als zertifizierte B Corporation stehen.
Evidenzbasierter Ansatz
Jede von TBCo vertretene öffentliche Position oder Interessenvertretung basiert auf verlässlichen Beweisen, einschließlich unabhängiger Marktforschung und, falls relevant, von Fachkollegen begutachteter wissenschaftlicher Forschung.
Wir unterstützen oder fördern keine Positionen, die auf unbegründeten Behauptungen, Fehlinformationen oder parteiischen Interessen basieren.
Politische Beiträge
TBCo vertritt eine strikte Position der politischen Neutralität.
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Finanzielle Beiträge: TBCo verbietet direkte oder indirekte finanzielle Beiträge an politische Parteien, politische Kandidaten, politische Kampagnen oder Political Action Committees (PACs).
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Sachleistungen: TBCo wird keine Produkte, Dienstleistungen, Einrichtungen oder andere nicht-finanzielle Unterstützung für politische Parteien, Kandidaten oder parteipolitische Aktivitäten bereitstellen.
Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
TBCo verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption, Bestechung, Erpressung und Unterschlagung in jeder Form.
Kein Mitarbeiter, Direktor oder Vertreter darf Bestechungsgelder, Schmiergelder oder unzulässige Zahlungen anbieten, geben, fordern oder annehmen, die darauf abzielen, Amtsträger, politische Vertreter oder Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen.
Alle Geschäftsaktivitäten müssen den geltenden Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsgesetzen und -vorschriften entsprechen.
Engagement mit zwischengeschalteten Organisationen
TBCo kann Mitgliedschaften in Industrieverbänden, Wirtschaftsverbänden oder anderen zwischengeschalteten Organisationen innehaben, wenn diese unsere Geschäfts- oder breiteren Nachhaltigkeitsziele unterstützen.
Um sicherzustellen, dass diese Mitgliedschaften mit unseren Werten im Einklang stehen:
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Wir überprüfen die öffentlichen politischen Positionen zwischengeschalteter Organisationen, bevor wir ihnen beitreten.
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Wenn eine zwischengeschaltete Organisation eine Lobbyposition vertritt, die mit den Werten von TBCo oder dieser Richtlinie in Konflikt steht, werden wir gegebenenfalls unsere abweichende Position kommunizieren, versuchen, die Organisation positiv zu beeinflussen und klare rote Linien festlegen, deren Überschreitung zur Beendigung unserer Mitgliedschaft führen würde. Beispiele für diese roten Linien sind die aktive Opposition gegen Klimaschutzmaßnahmen, Menschenrechtsschutz oder andere Prinzipien, die mit unserem Unternehmenszweck und unseren Werten in Konflikt stehen.
Transparenz
TBCo verpflichtet sich zur Transparenz bei zukünftigen politischen Engagements oder Interessenvertretungsaktivitäten.
Gegebenenfalls werden wir wesentliche Mitgliedschaften in Wirtschaftsverbänden, öffentliche politische Positionen oder Interessenvertretungsaktivitäten offenlegen, die sich auf unseren Unternehmenszweck, unsere Umweltverpflichtungen oder unsere sozialen Wirkungsziele beziehen.
Richtlinienverwaltung und -implementierung
Genehmigung: Diese Richtlinie wurde vom Verwaltungsrat von TBCo, dem höchsten Führungsgremium des Unternehmens, formell geprüft und genehmigt.
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Überprüfungsfrequenz: Der Verwaltungsrat wird diese Richtlinie jährlich überprüfen und erneut genehmigen.
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Verantwortlichkeit: Der Chief Executive Officer trägt die letztendliche Verantwortung für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Einhaltung dieser Richtlinie.
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Implementierung der Richtlinie: Diese Richtlinie ist Teil unseres Einarbeitungsprozesses für Mitarbeiter, wird durch jährliche Compliance-Schulungen überprüft und ist in die Entscheidungsfindung und Governance-Prozesse der Führungsebene eingebettet.
Risikomanagement und Compliance-Bewertung
TBCo führt ein zentrales Register der Unternehmensmitgliedschaften, externen Partnerschaften und aller gemeinnützigen oder Unternehmensspenden. Dieses Register wird alle sechs Monate intern überprüft, um potenzielle Konflikte oder Risiken im Zusammenhang mit dieser Richtlinie zu identifizieren.
Jedes identifizierte Risiko der Nichteinhaltung wird dem Chief Executive Officer gemeldet.
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Bewertung der Compliance: Die Wirksamkeit dieser Richtlinie und der damit verbundenen Governance-Kontrollen wird jährlich durch eine interne Compliance-Überprüfung bewertet, deren Ergebnisse direkt an den Verwaltungsrat gemeldet werden.
Meldung von Bedenken und Beschwerdeverfahren
TBCo ermutigt Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Gemeindemitglieder, Bedenken bezüglich unseres Geschäftsverhaltens oder unserer politischen Neutralität ohne Angst vor Repressalien zu äußern.
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Bedenken können vertraulich oder anonym über das Beschwerdeverfahren für Stakeholder (PSG3) und die „Speak Up“-Mechanismen von TBCo gemeldet werden.
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Alle gemeldeten Bedenken werden umgehend geprüft und gemäß unseren etablierten Beschwerdeverfahren behandelt.
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Diese Richtlinie ist auf der Website von TBCo veröffentlicht und für alle Stakeholder zugänglich.






















